Zugang zum Web-Portal für Exporteure
Herzlich willkommen zum Web-Portal des Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
zur elektronischen Abwicklung von Exportanträgen.
Um dieses Online Portal mit der Handy Signatur oder ID -Austria benutzen zu können, sind zuvor folgende Schritte notwendig:
- Sie erhalten nach Nennung einer/s oder mehrerer verantwortlichen/er Beauftragten/er
gemäß §§ 50 und 51 AußWG 2011 mittels
Formular
zur Bestellung zur/zum verantwortlichen Beauftragten
per E-Mail eine Bestätigung für die Aktivierung Ihrer Bürgerkarte zugesendet.
- Übermitteln Sie dieses E-Mail an das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Abteilung V/2 Exportkontrolle
unter Tel. +43/1/71100-0 oder exportkontrolle@bmaw.gv.at
- Geben Sie nach Erhalt des E-Mails nach klicken auf das Feld "Handy-Signatur" Ihre Mobiltelefonnummer an.
- Nach der Eingabe Ihrer PIN-Codes wird Ihre Bürgerkarte im Online Portal aktiviert und Sie können
sich ab diesem Zeitpunkt mit Ihrer Bürgerkarte an diesem Portal anmelden.
- 5Wenn Sie bereits einen im Export Portal aktivierten Online Zugang und eine aktivierte Bürgerkarte besitzen,
dann klicken Sie auf das Feld "Chipkarte" oder auf das Feld "Handy-Signatur".
Der bereits vom BMAW für Sie aktivierte elektronische Zugang erfolgt unter Verwendung der Signaturfunktion
Ihrer Bürgerkarte.
- Wenn Ihnen vom Exportbeauftragten Ihres Betriebes ein Zugangscode für dieses Portal genannt wurde,
dann geben Sie Benutzername und Kennwort in die Felder rechts ein und klicken Sie auf "Anmelden".
V 1.3.2.21722 (1.0.16.21576)
|