Elektronische Eingabe zur Erstellung von Anträgen in Papierform

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Herzlich Willkommen zur Antragstellung des Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft für die Beantragung aller Arten von Ausfuhranträgen!

  Elektronische Antragseingabe  

Dieses Portal dient der elektronischen Eingabe zur Erstellung von Anträgen in Papierform. Dazu sind folgende Schritte notwendig:

  1. Halten Sie alle notwendigen Informationen für diesen Antrag elektronisch bereit, da für die Eingabe aus Sicherheitsgründen ein Zeitlimit vorgegeben ist.
  2. Klicken Sie auf die Schaltfläche "Antragseingabe" und wählen Sie danach im Menü "Antrag erstellen" den gewünschten Antragstyp aus.
  3. Füllen Sie alle Felder des ausgewählten Antragsformulars vollständig bis zur letzten Seite aus und vergessen Sie bitte nicht, den DSGVO-Bestimmung für die Bearbeitung des Antrags und der eingegebenen Daten im System des BMAW zuzustimmen.
  4. Unabhängig davon müssen Sie den Antrag vollständig ausdrucken und ihn rechtsverbindlich unterschrieben per Post an die Exportkontrollbehörde (Abteilung V/2) im Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Stubenring 1, 1010 Wien, einsenden.
  5. Legen Sie zusätzlich dem Antrag alle erforderlichen Beilagen im Original bei.
  6. Durch klicken auf der allerletzten Seite auf die Schaltfläche „Beenden“ beschließen Sie die Antragseingabe und können diesen Portal verlassen.
  7. ACHTUNG! Beachten Sie unbedingt, dass Sie nach dem Verlassen dieser Seite in diesem System keine Möglichkeit haben, den Antrag wieder aufzurufen.
Zusatzinformation: Wenn Sie einen oder mehrere Verantwortliche Beauftragte nominieren, können Sie einen elektronischen Zugang zum viel komfortableren, vollelektronischen Online Export-Web Portal für Unternehmen erhalten. In diesem Online Portal können Sie ihre erstellten und bereits dem BMAW übermittelten Anträge jederzeit und übersichtlich anzeigen lassen, in bereits getätigte Dateneingaben suchen oder diese durch „Duplizieren“ wiederholt nutzen, elektronisch ausgestellte Genehmigungen und Bescheide einfach aufrufen und den jeweiligen Postweg in der Kommunikation mit dem BMAW einsparen.
 
Informationen im Detail finden Sie hierzu auf der Homepage www.bmaw.gv.at


 
Informationen

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(c) 2009 by BUNDESMINISTERIUM für ARBEIT UND WIRTSCHAFT, A-1010 Wien, Stubenring 1,
Abteilung Exportkontrolle V/2, Sektion V, Tel. +43/(0)1/71100-0 BWAVIEWB60